des Stadtteiltreffs, der Mediothek und der Kinder- und Jugendarbeit KJK Rieselfeld
- Die Besucher*innen verhalten sich während ihres Aufenthaltes so, dass andere nicht gestört werden. Das Verhalten aller ist von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägt.
- Die Einrichtungen des Stadtteiltreffs sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
- Fahrräder, Inline-Skates und Roller dürfen im Stadtteiltreff nicht benutzt werden.
- E-Roller dürfen nicht in das Gebäude.
- Das Transportieren von Fahrrädern und Rollern im Aufzug ist untersagt.
- Das Rauchen inklusive E-Zigaretten ist im gesamten Stadtteiltreff und im Tiefhof untersagt.
- Essen und Trinken ist in der Mediothek untersagt.
- Tiere – mit Ausnahme von Assistenztieren – dürfen in die Mediothek und in den anderen Gruppenräumen des Stadtteiltreffs nicht mitgenommen werden. Im Café und Foyer sind Hunde an der Leine und beaufsichtigt so weit erlaubt, solange sich niemand gestört fühlt.
- Die Besucher/innen des Stadtteiltreffs haften für selbstverschuldete Sachbeschädigungen an Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten.
- Kann versuchter Diebstahl nicht ausgeschlossen werden, wird die Polizei verständigt.
- Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernehmen KIOSK im Rieselfeld e.V. und die Stadt Freiburg, Stadtbibliothek, keine Haftung.
- Beim Kopieren von gedruckten oder elektronischen Materialien müssen die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts beachtet werden. Für eventuelle Verletzungen des Urheberrechts haftet die kopierende Person.
- Die Auslage bzw. der Aushang von Plakaten und Handzetteln darf nur an dafür vorgesehenen Stellen mit Genehmigung des Personals erfolgen.
- Fundsachen sind beim Personal des Stadtteiltreffs abzugeben.
- Den Anweisungen des Personals des Stadtteiltreffs und der Mediothek ist Folge zu leisten. Das Hausrecht üben die Mitarbeiterinnen des Stadtteiltreffs aus. Das Hausrecht für die Mediothek übt die Bibliotheksleitung oder eine andere bevollmächtigte Person aus.
- Der Stadtteiltreff darf von Personen, die an einer nach dem geltenden Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden, nicht besucht werden.
Die Hausordnung der Stadtbibliothek Freiburg ist für die Mediothek zusätzlich/separat zu beachten.
Wer gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstößt, kann ganz oder teilweise vom Besuch des Stadtteiltreffs und der Stadtbibliothek Freiburg ausgeschlossen werden und erhält Hausverbot.
K.I.O.S.K auf dem Rieselfeld e.V. Maria-von-Rudolf-Platz 2 79111 Freiburg Tel. 0761/7679560 Fax 0761/7679569
Bankverbindung: Volksbank Freiburg KtoNr.: 240 090 09 BLZ: 680 900 00





